Unverschuldeter Unfall in Hunden? Das steht Ihnen zu!
Ein unverschuldeter Verkehrsunfall bringt neben dem Schock meistens eine Menge Papierkram mit sich. Die Versicherung der Gegenseite versucht in der Regel schnell, ein sogenanntes „Schadenmanagement“ anzubieten. **Vorsicht:** Das Ziel der gegnerischen Versicherung ist es fast immer, die Schadenssumme zu Ihren Ungunsten zu kürzen.
Als Geschädigter eines Haftpflichtschadens haben Sie das gesetzliche Recht, einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen. Die gegnerische Versicherung muss die Kosten dafür zu 100% übernehmen.
Warum Sie das Sachverständigenbüro Carsten Dech wählen sollten:
- Absolut weisungsunabhängig: Ich arbeite ausschließlich für Sie und Ihr Recht, nicht für die Versicherung.
- Flexibler Vor-Ort-Service: Ich besichtige Ihr Fahrzeug direkt bei Ihnen zu Hause in Hunden, an Ihrer Arbeitsstelle oder in Ihrer regionalen Wunschwerkstatt.
- Rechtssichere Dokumentation: Ich ermittele exakt die Reparaturkosten, die merkantile Wertminderung, den Wiederbeschaffungswert sowie den Restwert.
- Direkte Abrechnung: Sie müssen für das Gutachten nicht in Vorkasse gehen. Ich rechne über eine Sicherungsabtretung direkt mit der Versicherung ab.
Ihr lokaler Gutachter für Marschacht & Umgebung
Unser mobiler Service steht Ihnen nicht nur im Ortskern von **Marschacht** zur Verfügung, sondern im gesamten Einzugsgebiet der Elbmarsch, im Landkreis Harburg sowie im erweiterten Hamburger Umland. Wir garantieren eine Besichtigung innerhalb kürzester Zeit – oft noch am selben Tag!
Schnelle Hilfe in allen Orten entlang des Elbdeichs:
Unsere Leistungen im Überblick
| Leistung |
Beschreibung |
Kosten für Geschädigte |
| Schadengutachten |
Detaillierte Ermittlung aller Unfallschäden nach einem Haftpflichtschaden. |
0,- € (Zahlt die Gegenseite) |
| Beweissicherung |
Digitale und rechtssichere Fotodokumentation der Schäden und Spuren. |
0,- € (Zahlt die Gegenseite) |
| Wertminderung |
Berechnung des finanziellen Wertverlusts, den Ihr Auto trotz Reparatur erleidet. |
Inklusive |
| Kurzgutachten / Bagatellschaden |
Für Kleinschäden unter der gesetzlichen Bagatellschadengrenze (ca. 750 €). |
Wird individuell geprüft |
Das sagen unsere Kunden aus der Region
Bewertung: ⭐⭐⭐⭐⭐
"Hervorragender Service direkt bei uns in Hunden. Herr Dech war nach dem unverschuldeten Unfall am selben Tag vor Ort, um den Schaden aufzunehmen. Die gesamte Abwicklung lief perfekt und ohne lästige Vorkasse."
Friedrich S. ✓ Verifizierter Kunde
Bewertung: ⭐⭐⭐⭐⭐
"Besonders der unkomplizierte Kontakt per WhatsApp hat mir viel Stress erspart. Das unabhängige Gutachten war absolut fehlerfrei und die gegnerische Versicherung hat die Schadenssumme anstandslos bezahlt."
Anke O. ✓ Verifizierter Kunde
Bewertung: ⭐⭐⭐⭐⭐
"Sehr kompetenter KFZ Experte, der einem im Schadensfall den Rücken freihält. Schneller Service direkt in der Elbmarsch, unkompliziert und zu 100% verlässlich. Vielen Dank für die tolle Unterstützung!"
Christian L. ✓ Verifizierter Kunde
Häufig gestellte Fragen (FAQ) – Unfall in Hunden
1. Darf ich mir den Gutachter wirklich selbst aussuchen?
Ja, bei einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden) steht Ihnen die freie Wahl des Kfz-Sachverständigen gesetzlich zu. Sie müssen sich nicht auf den Gutachter der gegnerischen Versicherung einlassen.
2. Was passiert bei einem Bagatellschaden?
Liegt der Schaden augenscheinlich unter ca. 750 € (z.B. ein kleiner Kratzer an der Stoßstange), zahlt die Versicherung meist kein volles Gutachten. In diesem Fall erstelle ich für Sie ein kostengünstiges Kurzgutachten oder einen Kostenvoranschlag zur Beweissicherung.
3. Muss ich einen Anwalt nehmen?
Es ist dringend zu empfehlen. Versicherungen kürzen heute vermehrt Positionen wie Mietwagenkosten oder Verbringungskosten. Ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht setzt Ihre Ansprüche durch. Bei Unschuld trägt auch diese Kosten komplett die gegnerische Versicherung.