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Aktueller Fall · Frontschaden · Vorschaden-Abgrenzung

Rangierunfall nach Frischeparatur: MG EHS Plug-in-Hybrid an Front und Fahrwerk beschädigt

Ein emotional besonders ärgerlicher, aber technisch messerscharf dokumentierter Haftpflichtschaden führte unser unabhängiges Sachverständigenbüro kürzlich zu einer Beweissicherung nach Hamburg Süd. Ein moderner **MG EHS Plug-in-Hybrid** war ordnungsgemäß im ruhenden Verkehr abgestellt, als ein anderes Fahrzeug beim Rangieren massiv gegen die vordere linke Ecke des SUVs prallte und erhebliche Schäden hinterließ.

🔍 Unabhängige Schadensaufnahme direkt am Besichtigungsort in Harburg

Für die gerichtsverwertbare Dokumentation führten wir die detaillierte Schadensaufnahme direkt vor Ort am **Besichtigungsort in Hamburg-Harburg** durch. Da bei dieser Kollision das linke Vorderrad als primäre Anstoßzone getroffen wurde, lag der Fokus unserer technischen Begutachtung neben der Karosserie ganz besonders auf den verborgenen Risiken der Radaufhängung und Lenkgeometrie.

Die technischen Befunde und die unanfechtbare Beweislage

Die akribische Untersuchung des asiatischen Premium-SUVs in Hamburg-Harburg ergab folgendes unfallkausales Schadenbild:

  • Karosserie & Sichtbereich: Der vordere Stoßfänger wurde im linken Eckbereich tief verschrammt und aus den inneren Führungen gerissen. Der angrenzende Kotflügel vorne links weist eine deutliche, plastische Eindrückung mit Lackabplatzungen auf.
  • Sicherheitsrelevanter Radanstoß: Das linke Vorderrad erlitt einen heftigen, direkten Anstoß. Die Alufelge ist tief eingekerbt und die Flanke des Reifens massiv gequetscht. Da Gewebebrüche im Reifeninneren (Karkassenschäden) lebensgefährlich sind, müssen **Reifen und Felge zwingend komplett ersetzt werden**. Zur Wiederherstellung der Fahrsicherheit ist zudem eine präzise **Fahrwerksvermessung (Achsvermessung)** unumgänglich.
  • Die glückliche Besonderheit (Vorschadens-Nachweis): Das Schicksal meinte es paradox: Der Besitzer hatte den MG **exakt 2 Tage vor diesem Unfall** frisch aus einer Fachwerksatt abgeholt. Dort war kurz zuvor ein Streifschaden über die gesamte linke Fahrzeugseite fachgerecht instand gesetzt worden. Da die detaillierte **Werkstattrechnung vollständig vorliegt**, gibt es für die Schadensregulierung keinerlei Abrechnungsprobleme. Der makellose Zustand des Autos direkt vor dem Unfall ist unumstößlich bewiesen!
⚖️ Wichtiger Rechtstipp für Geschädigte: Versicherungsgesellschaften versuchen bei Vorschäden im gleichen Bereich fast immer, die Zahlung mit dem Argument der „Vorschadens-Überlagerung“ komplett zu verweigern. Durch die tagesaktuelle Reparaturrechnung der Werkstatt und unser unparteiisches Gutachten nach DIN 17024 sind die Frontschäden am MG jedoch glasklar als Neuschaden definiert. Die gegnerische Haftpflichtversicherung muss den neuen Stoßfänger, den Kotflügel, das Rad und die Achsvermessung zu 100 % erstatten – ebenso wie unsere Gutachterkosten.