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Aktueller Fall · Parkplatzunfall · Vorschaden-Abgrenzung

Kollision beim Rangieren: VW Polo bei beidseitigem Rückwärtsfahren auf Parkplatz getroffen

Ein klassischer und rechtlich oft kniffliger Schadensfall führte unser Sachverständigenbüro kürzlich zu einer detaillierten Beweissicherung in die Region Winsen (Luhe). Die Fahrerin eines **VW Polo** setzte auf Parkplatz rückwärts aus einer Parklücke zurück. Gleichzeitig rangierte ein unaufmerksamer Unfallgegner ebenfalls rückwärts, was zu einer unvermeidbaren Kollision im Heckbereich führte.

🔍 Mobiler Gutachter-Service direkt beim Auftraggeber in Pattensen

Um eine schnelle und für den Kunden maximal unkomplizierte Schadensaufnahme zu garantieren, reisten wir im Rahmen unseres flexiblen Vor-Ort-Services direkt für die **Besichtigung zum Auftraggeber nach Pattensen** (Winsen/Luhe). Bei Unfällen mit doppelter Rückwärtsbewegung kommt es neben den offensichtlichen Blechschäden vor allem auf die exakte, messtechnische Erfassung des Rad- und Achsbereichs an, um verdeckte Sicherheitsrisiken auszuschließen.

Technische Befunde und die korrekte Abgrenzung des Vorschadens

Die präzise Untersuchung des Kleinwagens vor Ort in Pattensen ergab folgendes verkehrsdeduziertes Schadenbild an der Heckpartie:

  • Heck- und Seitenbereich: Der hintere Stoßfänger wurde durch den Anprall tief verschrammt. Die angrenzende Seitenwand hinten rechts weist deutliche Schrammen sowie eine leichte, plastische Eindellung auf.
  • Sicherheitsrisiko Reifenanstoß: Da das gegnerische Fahrzeug direkt gegen das Hinterrad prallte, wurde die Reifenflanke mechanisch stark gequetscht. Aus extremen Sicherheitsgründen und zur Vermeidung von Karkassenbrüchen im späteren Fahrbetrieb muss der betroffene Reifen zwingend ersetzt sowie eine exakte **Achsvermessung** durchgeführt werden.
  • Das juristische Problem (Vorschaden): Bei der Begutachtung wurde an der hinteren Stoßstange ein eindeutiger, älterer Vorschaden (Kratzer/Mängel) festgestellt, der nicht von diesem Unfall stammt. In der Kalkulation musste daher ein rechtlich vorgeschriebener **Abzug Neu für Alt (Vorteilsausgleich)** vorgenommen werden. Da das Bauteil durch die notwendige Neulackierung eine Wertsteigerung erfährt, zieht die Versicherung diesen prozentualen Anteil ab.
⚖️ Wichtiger Hinweis für Geschädigte bei Vorschäden: Versicherungen nutzen bestehende Vorschäden an Stoßfängern extrem aggressiv aus. Sie versuchen häufig, den gesamten Heckschaden als „Vorschaden“ abzustempeln, um die Zahlung komplett zu verweigern. Nur ein unabhängiges, zertifiziertes Gutachten nach DIN 17024 grenzt Neuschaden und Altschaden messerscharf voneinander ab. Das schützt Sie vor unberechtigten Streichungen und sichert Ihnen die faire Erstattung für Seitenwand, Reifen und Achsvermessung.