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Aktueller Fall · Totalschaden · Kreisverkehr-Unfall

Kollision im Kreisverkehr: VW Up durch einfahrenden Linienbus massiv beschädigt

Ein schwerer Haftpflichtschaden führte unser Sachverständigenbüro kürzlich zu einer beweissicheren Schadensaufnahme in die Gemeinde Rosengarten. Die Geschädigte befuhr ordnungsgemäß einen dortigen Kreisverkehr, als ein Linienbus in den Kreisel einfahren wollte. Der Busfahrer übersah den vorfahrtsberechtigten **VW Up** komplett, wodurch es zu einem folgenschweren Zusammenstoß kam.

🔍 Technische Schadensaufnahme bei Karosseriebau Kröger in Klecken

Das nicht mehr fahrbereite Fahrzeug wurde zur professionellen Begutachtung und Demontage direkt zu der renommierten Fachwerkstatt Karosseriebau Kröger nach Klecken verbracht. In den dortigen Werkstatträumen haben wir unverzüglich die umfassende Beweissicherung vorgenommen, um die massiven strukturellen Deformationen für die anstehende Schadensregulierung gerichtsverwertbar festzuhalten.

Massiver Seitenschaden: Diagnose wirtschaftlicher Totalschaden

Die detaillierte Untersuchung bei Karosseriebau Kröger offenbarte die enorme Krafteinwirkung durch das tonnenschwere Nutzfahrzeug. Es zeigte sich eine massive, großflächige Eindrückung der gesamten rechten Fahrzeugseite. Betroffen sind die Beifahrertür, die B-Säule sowie das hintere Seitenteil. Aufgrund der tiefen strukturellen Verformungen der inneren Karosserie- und Rahmenstruktur liegt hier ein eindeutiger wirtschaftlicher Totalschaden vor.

Bei einem solchen Totalschaden verzichtet man im Sinne einer schnellen Abwicklung auf eine zeitintensive Detailkalkulation der astronomischen Reparaturkosten. Der Schwerpunkt unserer gutachterlichen Tätigkeit lag hier in der exakten, marktgerechten Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes sowie in der rechtssicheren Bestimmung des Restwertes auf dem regionalen Markt in Rosengarten und Umgebung.

⚖️ Wichtiger Hinweis bei Unfällen mit Busgesellschaften: Bei Kollisionen mit Linienbussen oder kommunalen Verkehrsbetrieben wird die Schadensregulierung oft durch spezialisierte Rechtsabteilungen oder eigene Versicherungsverbände gesteuert. Hier wird besonders aggressiv versucht, Ansprüche zu kürzen. Vertrauen Sie daher niemals dem Schadensprüfer der Gegenseite! Als geschädigte Person steht Ihnen gesetzlich das uneingeschränkte Recht auf einen freien, weisungsunabhängigen und nach DIN 17024 zertifizierten KFZ-Gutachter Ihrer eigenen Wahl zu.