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Aktueller Fall · Parkschaden · Frontkollision

Rangierunfall beim Parken: Skoda Yeti an der Frontpartie schwer getroffen

Ein ärgerlicher Haftpflichtschaden beschäftigte unser Sachverständigenbüro kürzlich in der Nachbarschaft. Ein ordnungsgemäß im geparkten Zustand abgestellter Skoda Yeti wurde in Wistedt Opfer einer klassischen Unachtsamkeit im Lieferverkehr: Ein rangierender Transporter übersah das kompakte SUV komplett und stieß mit massiver Wucht gegen den vorderen linken Eckbereich des Fahrzeugs.

🔍 Professionelle Schadensaufnahme bei DH-Automobile in Tostedt

Das fahrbereite, aber nicht mehr verkehrssichere Fahrzeug wurde zur genauen technischen Untersuchung und Demontage in die qualifizierte Meisterwerkstatt von DH-Automobile nach Tostedt verbracht. Vor Ort führten wir die detaillierte Beweissicherung durch, da bei Frontschäden dieser Art oft erhebliche, verdeckte Deformationen an der darunterliegenden Struktur lauern.

Die technischen Befunde: Strukturelle Schäden hinter der Stoßstange

Die präzise Schadensbegutachtung in den Räumen von DH-Automobile legte die tatsächliche Intensität des Anstoßes offen:

  • Stoßfänger & Beleuchtung: Die elastische Kunststoffverkleidung des vorderen Stoßfängers riss großflächig ein. Das Gehäuse des linken Hauptscheinwerfers hielt der mechanischen Krafteinwirkung ebenfalls nicht stand und brach an den internen Halterungen komplett ab.
  • Radhaus & Innenverkleidung: Durch die Kaltverformung des Stoßfängers wurde die innere Radhausschale massiv gequetscht und dauerhaft verformt.
  • Karosserie-Struktur: Besonders kritisch für die Reparaturkalkulation: Der sensible Verschraubungsbereich des Stoßfängers am angrenzenden Kotflügel wies leichte, aber deutliche Verformungen auf. Hier muss penibel gerichtet und neu geschützt werden, um Spätfolgen wie Passungenauigkeiten oder Korrosion zu vermeiden.
⚖️ Wichtiger Rechtstipp für Geschädigte: Bei scheinbar harmlosen Parkplatz- oder Rangierschäden versuchen gegnerische Versicherungen im Nachgang gerne, notwendige Positionen wie das Ausrichten von Verschraubungspunkten oder den Tausch von Radhausschalen aus der Kalkulation zu streichen. Vertrauen Sie auf ein absolut unparteiisches, zertifiziertes KFZ-Gutachten nach DIN 17024 – wir sichern Ihren realen Instandsetzungsanspruch lückenlos und beweissicher ab.